Ottokar Kernstock Gasse

Beteiligung auf Anfrage

18 Wohnungen

·

20 Abstellplätze

·

1.317,04 m² NNF

Beteiligung auf Anfrage

Erstellt am 11/10/23

18 Wohnungen

·

20 Abstellplätze

·

1.317,04 m² NNF

Sanierung & Assanierung

Art

Verfügbar

Projekt Phase

2026

geplanter Baustart

2026

geplante Fertigstellung

17

geförderte Wohnungen

1.167,46 m² m2

geförderte NNF

1

ungeförderte Wohnungen

149,58 m² m2

ungeförderte NNF

In der Ottokar-Kernstock-Gasse 2 in 8430 Leibnitz entsteht durch die umfassende Sanierung eines Bestandsgebäudes ein attraktives Bauherrenmodell mit langfristigem Entwicklungspotenzial. Die Liegenschaft befindet sich im Zentrum von Leibnitz in einer sehr gut angebundenen und stark nachgefragten Lage mit hervorragender Infrastruktur.

Im Rahmen der geplanten Revitalisierung werden auf vier Stockwerken insgesamt 18 moderne Wohneinheiten realisiert. Die eingereichte Gesamtwohnnutzfläche beträgt rund 1.317,04 m², davon 1.167,46 m² geförderte Wohnungen und 149,58 m² eine nicht geförderte Wohnung.

Das L-förmige Bestandsgebäude wird durch eine umfassende Sanierung nachhaltig aufgewertet und in ein zeitgemäßes Wohnprojekt mit attraktivem Nutzungskonzept transformiert. Damit bietet sich Investoren die Möglichkeit, an einem strukturierten Wohnbauprojekt mit solidem Standort in der Südsteiermark teilzunehmen.

Listing updated: Mai 2, 2026

Total Views: 158

Ottokar Kernstock Gasse
Ottokar Kernstock Gasse 2, Leibnitz

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Geplante Annehmlichkeiten

20 Parkplätze

15 Tiefgaragen

Stadt Aussicht

klimaaktiv Zertifizierung, Photovoltaik, geringe Betriebskosten

Lage: Zentrale Location, Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe, Super Anbindung, Garten

Geplante Ausführung Massiv

Der Beteiligungsprozess einfach erklärt

  • Sie beteiligen sich als Kommanditist am Bauherrenmodell.

  • Je nach Finanzierungsvariante leisten Sie jährliche Eigenmittelzahlungen oder erhalten laufende Ausschüttungen.

  • Sie profitieren von laufenden Steuereffekten und stabilen Mieterträgen.


Die professionelle Geschäftsführung übernimmt alles Weitere:

  • Projektplanung und -konzeption

  • Koordination aller Gewerke

  • Bauabwicklung

  • Laufendes Asset Management mit Bewirtschaftung und Vermietung

 

Alle Details plus Rechenbeispiel finden Sie in unserer Broschüre zum Download.
Im unverbindlichen Beratungsgespräch prüfen wir gemeinsam, ob das Modell zu Ihren Zielen passt.
Soll die Aufzählung länger/kürzer sein oder die Absätze zwischen den Punkten?

Fragen und Antworten

Bei einem Bauherrenmodell schließen sich mehrere Investoren zusammen, um gemeinsam eine Immobilie zu erwerben, zu sanieren oder neu zu errichten und anschließend langfristig zu vermieten. Anleger beteiligen sich dabei nicht nur an einer Immobilie, sondern an einem strukturierten Gesamtprojekt mit wirtschaftlicher, steuerlicher und organisatorischer Planung.
Typischerweise umfasst ein Bauherrenmodell den gemeinsamen Ankauf der Liegenschaft, die Projektentwicklung, die Finanzierung, die bauliche Umsetzung und die spätere Vermietung. Entscheidend sind eine klare Struktur, nachvollziehbare Zahlen und eine professionelle Abwicklung, damit das Modell langfristig wirtschaftlich tragfähig ist.

Bei Bauherrenmodellen kann man steuerliche Begünstigungen nutzen - Sanierungs- und Werbungskosten verkürzt abschreiben. Das kann bei Investoren zu einer Steuerersparnis führen.

In der Regel braucht es eine Wohnbauförderung für ein Bauherrenmodell - dadurch profitieren Investoren von Förderzuschüssen und im Gegenzug werden die Mieten nach oben hin gedeckelt. Das schafft leistbares Wohnen für Mieter und sichert eine stabile Vermietung.

Durch die besondere steuerliche Stellung des Bauherren können die Sanierungs-/Baukosten für ein Wohnungsprojekt beschleunigt auf 15 Jahre abgesetzt werden. Dadurch hat man in den ersten 15 Jahren steuerlich gesehen mehr Verluste als Einkünfte. Folglich werden die Mieten in diesem Zeitraum steuerfrei gestellt und darüberhinausgehende Verluste können mit sonstigem Erwerbseinkommen kompensiert werden = Steuerersparnis.

Außerdem können nicht baubezogene Dienstleistungen als Werbungskosten teilweise sofort oder auch auf 15 Jahre abgeschrieben werden. Dadurch kommt es in den ersten Jahren der Errichtung zusätzlich zu steuerlichen Verlusten.

Oft besteht auch die Möglichkeit, den Restbuchwert des Altbestandes sofort als Aufwand abzuziehen. Auch das führt zu weiteren Verlusten in der Errichtungsphase.

Unter dem Begriff der 15tel Abschreibung versteht man eigentlich eine Sonderbestimmung zur beschleunigten Absetzung von Sanierungs- bzw. Herstellungskosten. Diese Möglichkeit nutzt man in der Regel bei Bauherrenmodellen.

Bei Wohnimmobilien beträgt die Abschreibung im Normalfall 1,5 % des Gebäudewertes. Somit verteilt man die Abschreibung auf ca. 67 Jahre. Durch diese vergleichsweise geringe Abschreibung bleibt aus den Mieteinkünften ein Gewinn der letztendlich versteuert werden muss.

Als Bauherr hingegen kann man Sanierungs- und teilweise auch Baukosten auf die stark verkürzte Dauer von 15 Jahre absetzten. Dadurch hat man in dieser Zeit steuerlich gesehen mehr Ausgaben als Einnahmen und somit einen steuerlichen Verlust.

Die Mieteinkünfte werden in dieser Zeit quasi steuerfrei gestellt, und darüber hinaus kommt es durch die Gegenrechnung des Verlustes mit sonstigen Einkünften einkommensabhängig zu einer Ersparnis.

Anlegerwohnung

  • Erwerb einer Eigentumswohnung zum Zweck der Vermietung
  • vorwiegend Neubauwohnungen
  • Vorsteuerabzug nach Fertigstellung
  • langfristig zu vermieten durch soliden Sachwert
  • kein Bauherrenrisiko – Fixpreis – Abwicklung nach BTVG
  • Abschreibung der Anschaffungskosten über Zeitraum von 67 Jahren
  • „kleine Vermietung“ - Totalüberschuss innerhalb von 20 Jahren ab Erstvermietung (zzgl. max. 3 Jahre Bauzeit)
  • Einzelvermietung oder Mietenpool (optional Mietgarantien möglich)

Bauherrenmodell

  • „kleines“ / „großes“ Bauherrenmodell
  • ideelle Anteile – Sicherheit durch Grundbuch oder Firmenbuch (Sonderformen/Parifizierung möglich)
  • alternativ: Wohnungseigentum möglich = BAUHERRENWOHNUNG
  • begünstigte Abschreibung der Herstellungs-/Sanierungskosten (1/15 AfA)
  • umfangreiche steuerliche Effekte (hauptsächlich in den Anfangsjahren)
  • Förderungen (Direktdarlehen, Annuitätenzuschüsse)
  • „große Vermietung“ - Totalüberschuss innerhalb von 25 Jahren ab Erstvermietung (zzgl. max. 3 Jahre Bauzeit)
  • Mietenpool

Weitere Bauherrenmodelle

aktuell gibt es keine weiteren Bauherrenmodelle